Allgemeine Geschäftsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebene AGB.
Preisänderung
Preisänderungen insbesondere wegen Steigerung der Herstellungskosten sind uns vorbehalten.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und beziehen sich auf das Ausstellungsdatum. Ab Ausstellungsdatum behält der Kostenvoranschlag vier Wochen seine Gültigkeit. Eine Abweichung von -15% bis +15% ist zulässig.
Rechnung
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Lieferbedingungen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben und sind freibleibend. Die Lieferung ist erfüllt mit dem Abgang aus dem Labor. Betriebstörung jeder Art, Verzögerungen durch Lieferanten, dritte Personen, höhere Gewalt uam. entbinden von unserer Lieferzusage. Versand und Transport gehen auf Gefahr des Kunden. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen, sofern die Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Labor verschuldet sind.
Haftung und Abrechnung der Materialien
Materialien wie KST-Zähne, Konfektionselemente, industriell gefertigte Teile, Keramikblöcke, Metalllegierungen, Geschiebe, Implantatteile sowie speziell benötigte Hilfsteile sind in den Preisen nicht enthalten und werden extra mit den üblichen Aufschlägen und Materialverlusten verrechnet. Für diese nicht selbst produzierten Teile haftet das Labor nicht. Auf angelieferte Teile und Materialien, für die auch ein Verarbeitungszuschlag erhoben werden kann, wird keine Haftung übernommen.
Garantie und Gewährleistung
Garantie und Gewährleistung wird nach unserer Wahl durch Reparatur, Austausch oder Preisminderung erfüllt. Es werden nur Teile ersetzt, die Fehler aufweisen. Ansonsten gelten die Richtlinien im Sinne § 377 HGB. Wird das gelieferte Produkt ergänzt, von fremder Seite oder durch Einbau fremder Teile verändert, erlöscht die Gewährleistung und die Garantie. Die Garantie kommt nur dann zu Tragen, wenn die technischen Rahmenbedingungen vom Kunden umgesetzt und eingehalten wurden. Der Regress nach §933b ABGB ist ausgeschlossen. Ersatzanspruche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in fünf Jahren ab Lieferung. Auftragserteilung bedingt Anerkennung vorstehender Richtpreise und der Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht Grieskirchen zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für unsere Leistungen:
Richter Innovative Zahntechnologie,
Industriestraße 28, 4710 Grieskirchen.